Nord Stream 2 durchquert die finnische ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), für die zwei Genehmigungen erforderlich sind: eine für die Zustimmung der Regierung zur Nutzung der AWZ und eine weitere für den Bau und Betrieb der Pipeline. Beide wurden im Frühjahr 2018 erteilt.
Das finnische Genehmigungsverfahren begann mit einem zweistufigen Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die erste Phase startete 2013 mit einer öffentlichen Konsultation zum UVP-Programm. Im Jahr 2017 wurde der UVP-Bericht dann zusammen mit dem Espoo-Bericht der koordinierenden Behörde, dem Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt in Uusimaa, vorgelegt. Diese Dokumente wurden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die anschließende Stellungnahme der Koordinierungsbehörde zur Angemessenheit des Berichts im Juli 2017 (hier auf Finnisch) schloss das UVP-Verfahren ab, woraufhin Nord Stream 2 seine Genehmigungsanträge einreichte.
Die Zustimmung zur Nutzung der finnischen AWZ wird durch das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft erteilt und erfolgte am 5. April 2018. Die regionale Verwaltungsbehörde Südfinnland war für die Bau- und Betriebsgenehmigung der Pipeline gemäß dem finnischen Wassergesetz zuständig. Diese Genehmigung hat Nord Stream 2 am 12. April 2018 erhalten, womit das Genehmigungsverfahren in Finnland abgeschlossen wurde.
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