Die Pipeline verläuft durch die Hoheitsgewässer und/oder ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) von fünf Ländern. In jedem dieser Länder wurden Baugenehmigungen eingeholt.
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Dänemark
Genehmigung im Oktober 2019 erteilt. Weiterlesen
Russland
Genehmigungen im Juni und August 2018 erteilt. Weiterlesen
Deutschland
Genehmigungen im Januar und März 2018 erteilt. Weiterlesen
Finnland
Genehmigungen im April 2018 erteilt. Weiterlesen
Schweden
Genehmigung im Juni 2018 erteilt. Weiterlesen
Bedingung für den Erhalt einer nationalen Baugenehmigung ist im Allgemeinen die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese UVP-Berichte basieren auf einem breiten Spektrum von Meeresbodenuntersuchungen, technischen Entwürfen, Daten von unabhängigen Experten und Forschungseinrichtungen sowie Konsultationen mit wichtigen Stakeholdern. Abhängig von der länderspezifischen Gesetzgebung wurden diese UVPs zusammen mit oder vor den Genehmigungsanträgen bei den nationalen Behörden in Russland, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland eingereicht.
Jedes Land hat Nord Stream 2 die für den Bau erforderlichen Genehmigungen erteilt. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, die Pipeline unter strikter Einhaltung der länderspezifischen Bedingungen zu bauen und zu betreiben sowie alle Arbeiten mit nur minimalen Auswirkungen auf die Umwelt durchzuführen. Während des gesamten Prozesses wurden die Stakeholder aktiv einbezogen. Die Bevölkerung vor Ort kann dank eines Beschwerdemanagementsystems jederzeit ihre Bedenken vorbringen.