Die Pipeline so umweltfreundlich und nachhaltig wie möglich zu bauen, hat für Nord Stream 2 höchste Priorität. Das Unternehmen hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen des Baus auf das sensible Ökosystem der Ostsee zu minimieren. Dazu gehören die Erfüllung nationaler und internationaler Genehmigungsauflagen sowie eine umfassende Umweltüberwachung während des Baus und Betriebs der Pipeline. Im untenstehenden Zeitstrahl erfahren Sie mehr über die einzelnen Projektschritte.
Zeitstrahl der Genehmigungsverfahren
Meilensteine
= Internationales Konsultationsverfahren
= Bauarbeiten
= Nationales Genehmigungsverfahren
Definitionen
1PID = Projektinformationsdokument
2Ursprungsparteien = genehmigende Länder
3Betroffene Parteien = Baltische Staaten und Polen
4UVP = Umweltverträglichkeitsprüfung
5HW = Hoheitsgewässer
6AWZ = ausschließliche Wirtschaftszone
Der Erfolg grenzüberschreitender Infrastrukturprojekte hängt maßgeblich von der engen Abstimmung aller beteiligten Parteien ab, die in internationaler Zusammenarbeit die Einhaltung einer Vielzahl von Gesetzen, Konventionen und Verträgen gewährleisten. Den Abstimmungsprozess leitete Nord Stream 2 bereits 2013 ein, indem es nationalen und internationalen Behörden, Nichtregierungsorganisationen und anderen Stakeholdern ein Projektinformationsdokument (PID) zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Planungsphase vorlegte. Mit den Rückmeldungen, die während dieses Prozesses eingingen, reichte das Unternehmen dann fünf nationale Umweltverträglichkeitsprüfungen ein und veröffentlichte einen „Espoo-Bericht“, in dem mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen dokumentiert wurden.
In mehreren Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat Nord Stream 2 alle interessierten Stakeholder einbezogen, um eine sichere und nachhaltige Pipeline zu entwickeln. Als Ergebnis dieser Bemühungen wurden alle Genehmigungen erteilt. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, die Genehmigungsauflagen zu erfüllen. Kurz vor Abschluss der Bauarbeiten zeigen die bisherigen Ergebnisse der Umweltüberwachung, dass es keine signifikanten Auswirkungen auf das Ökosystem der Ostsee gab.